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AGB Garten Design Allgäu

1. Grundsatz

1.1 Sämtliche gärtnerischen Arbeiten werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitäts-Grundsätzen des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V., Bad Honnef, ausgeführt. 

1.2 Neuanlagen und Überholungen der gärtnerischen Fläche erfolgen im Rahmen der allgemeinen Anweisung der jeweils für die Fläche etwa geltenden Verordnung (z.B. Friedhofsordnung), nach fachlichen Grundsätzen und - wenn nicht andere ausdrücklich vereinbart - nach den wohlverstandenen Gesichtspunkten sowie dem pflichtgemäßen Ermessen des Landschaftsgärtners. 

2. Ausführung und Leistungsbeschreibung

2.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von dem Auftraggeber der Garten Design Allgäu (Helmert-Schmid-Waldmann GbR), nachstehend Auftragnehmer genannt, in Auftrag gegebenen Arbeiten, die zu den Leistungen gemäß Ziff. 2.2 gehören. 

2.2 Die gärtnerischen Arbeiten des Auftragnehmers umfassen, je nach erteiltem Umfang des Auftrages, das Ausführen von Pflasterarbeiten, Einfassungen, Mauerwerke, dauerelastische Verfugungen, Maurer- und Betonarbeiten jeglicher Art, Gestaltung von Teichen und Teichbau, Sichtmauerwerke, Rasenbau und Vegetationsarbeiten, Gartenpflege.

3. Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen sowie Pflichten des Kunden

 

3.1 Vor Tätigkeitsaufnahme der Firma Garten Design Allgäu (Helmert-Schmid-Waldmann GbR) ist der Auftraggeber verpflichtet, einen vom Auftragnehmer benannten Mitarbeiter in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des Auftragsobjektes und in die Gesamtanlage einzuweisen, sowie auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen.

3.2 Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen/-Termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Firma Garten Design Allgäu (Helmert-Schmid-Waldmann GbR) durch etwaige Zulieferanten.

3.3 Im Falle von Wetterkatastrophen / höhere Gewalt, wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen wie z.B. Seuche, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer- und/oder Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und/oder Ausführung erschwert oder unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- und/oder Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.

3.4 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma Garten Design Allgäu (Helmert-Schmid-Waldmann GbR) richten sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und unter Einhaltung der Material- und Produktfreigaben.

3.5 Aufträge und Bestellungen verpflichten die Firma Garten Design Allgäu (Helmert-Schmid-Waldmann GbR) erst nach der erteilten Auftragsbestätigung, bzw. nach Vertragsunterzeichnung.

3.6 Teilleistungen und Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

3.7 Die Auswahl der Mitarbeiter und des Weisungsrechtes liegt – ausgenommen bei Gefahr im Verzug – allein bei der Firma Garten Design Allgäu (Helmert-Schmid-Waldmann GbR). Der Auftraggeber wird davon absehen, den Mitarbeitern von Garten Design Allgäu (Helmert-Schmid-Waldmann GbR) Weisungen zu erteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von dadurch entstandenen Nachteilen frei.

3.8 Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat dem Auftragnehmer alle die zur Ausführung erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Pläne und Leitungsauskünfte über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens rechtzeitig, aber mindestens 14 Tage vor Baubeginn und unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Leistungen hierzu, zu denen die Firma Garten Design Allgäu (Helmert-Schmid-Waldmann GbR) beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

3.9 Die zur Vertragsausführung benötigten Anschlüsse (Wasserversorgung, Strom u. a.) und Lagerplätze (für Arbeitsmittel, Gerätschaften, Liefergegenstände u. a.)  werden vom Auftraggeber am Bestimmungsort der Lieferung bzw. der Baustelle unentgeltlich und in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, trägt allein der Auftraggeber die Kosten der Bereitstellung.

3.10 Bei den Mengenangaben in unseren Kostenschätzungen handelt es sich um vorab ca. ermittelte Werte; die Abrechnung erfolgt anhand der örtlich aufgemessenen tatsächlich ausgeführten Leistungen. Eine tagesgenaue Nachkalkulation durch den Auftragnehmer ist nicht immer möglich. Evtl. Bedarfs- und/oder Alternativpositionen in unseren Angeboten sind üblicherweise nicht in der vorläufigen Angebotsendsumme enthalten. Bedarfs- und/oder Alternativpositionen wechseln bei Auftragserteilung und Ausführung zur sogenannten Standardleistung und werden anhand der örtlich aufgemessenen Werte anhand des genannten Einzel- und/oder Einheitspreises berechnet.

3.11 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die im Vertrag und in der Kostenschätzung vereinbarten Leistungen ggf. auch durch einen von der Firma Garten Design Allgäu (Helmert-Schmid-Waldmann GbR) beauftragten Subunternehmer aus- und/oder durchführen zu lassen.

 

4. Leistungen und Lieferungen

4.1 Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden. 

4.2 Die gärtnerische Pflege umfasst: Säubern und Abräumen der Flächen; Freihalten von Unkraut; Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten; Wässern und Düngen, soweit ortsüblich und fachlich erforderlich. 

4.3 Jahreszeitliche Bepflanzungen und Pflanzungen von Dauergrün werden ausgeführt, wann und wie es die Natur, Witterung und daraus resultierender Arbeitsanfall gestatten bzw. erfordern. 

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Der Auftraggeber zahlt bei Abschluss des Vertrages eine Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragskosten. Die Anzahlung ist mit Auftragserteilung fällig. 

5.2 Die Zahlung für die Leistungen oder Teilleistungen des Auftragnehmers erfolgt durch Überweisung des Auftraggebers auf das von Garten Design Allgäu (Helmert-Schmid-Waldmann GbR) angegebene Konto auf dem Auftragsformular.

5.3 Ist ein Dauerauftrag erteilt worden, erfolgt die erste Abbuchung des zu zahlenden Betrages unmittelbar nach Vertragsschluss, in der Folgezeit einmal jährlich im voraus mit Beginn der Vertragsverlängerung. 

5.4 Die Rechnungserteilung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Leistung, bei Pflegeverträgen erstmals unmittelbar nach Vertragsschluss, in der Folgezeit einmal jährlich im voraus mit Beginn der Vertragsverlängerung, bei den sonstigen Bepflanzungsaufträgen jeweils nach erfolgter Auftragsdurchführung. 

5.5 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat sofort nach Rechnungserteilung ohne Skonto- und Portoabzug zu erfolgen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens kann auch dieser geltend gemacht werden. 

5.6 Die Rechnung kann nur innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung schriftlich beanstandet werden. 

5.7 Unabhängig seiner Rechte aus Ziffer 5.5 kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Verzug mit seiner Zahlungspflicht eine Nachfrist von einer Woche setzen mit der Erklärung, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Nachfrist seine Leistungen einstelle und vom Vertrag zurücktrete. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten; der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen. 

5.8 Der Auftragnehmer behält sich eventuelle Preisänderungen vor. Im Fall der Preiserhöhung steht dem Auftraggeber das Recht zu, dieser innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Mitteilung durch den Auftragnehmer zu widersprechen. Andernfalls gilt die Preiserhöhung als genehmigt. 

6. Abnahme

6.1 Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistung angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit der Garten Design Allgäu (Helmert-Schmid-Waldmann GbR) durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von 10 Werktagen nach Ausfertigung der Teilschlussrechnung/Schlussrechnung als anerkannt und abgenommen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

6.2 Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder Teile der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.

6.3 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und geltend zu machen. Bedenken wegen der Art der Ausführung sind ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt auch während der Ausführungsphase.

6.4 Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt (3.3 o. ä.) oder andere unabwendbare, von der Firma Garten Design Allgäu (Helmert-Schmid-Waldmann GbR)nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so übernehmen wir keine Haftung.

 

7. Gewährleistung

 

7.1 Eine Gewähr für das Anwachsen kann nur übernommen werden, wenn gemeinsam mit dem Bepflanzungsauftrag die Pflege beauftragt wird. 

7.2 Mängelrügen sind unverzüglich an den Gärtner zu richten. 

7.3 Liegt ein von dem Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, ist der Auftragnehmer zur kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist der Auftragnehmer auch verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeitskosten zu tragen. 

7.4 Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder ist der Auftragnehmer zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder die Kündigung des Vertrages zu verlangen. 

8. Haftung

8.1 Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, erfolgt nicht. Dasselbe gilt für Schäden, die z.B. durch ungünstige Lage der Fläche bedingt und vorhersehbar sind und dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn zur Kenntnis gegeben wurden. 

8.2 Für Schäden am Flächenzubehör wird von dem Auftragnehmer keine Haftung übernommen. Änderungen der Flächen, insbesondere das Absinken der Erde oder das Umstürzen von Mauerwerk, führen in keinem Fall zu Gewährleistungsansprüchen, ebenso nicht Schäden an Einfassungen, die sich während der Pflege ergeben, soweit die Schäden nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers, seiner Stellvertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; gleiches gilt dann, wenn schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde und der Schaden darauf beruht. 

9. Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den Pflanzen und verwendeten Materialien bis zum Eingang der Zahlungen aus dem erteilten Auftrag vor. Bei Eigentumserwerb des Auftraggebers durch Einbauch oder Vermischung erhält der Auftragnehmer Miteigentum bis zur vollständigen Zahlung. Wird trotz einer nach Fälligkeit erfolgten Mahnung nach Ziffer 5.7 nicht bezahlt, so können die gelieferten und eingepflanzten Pflanzen und eingebaute Materialien entfernt und zum Zeitwert zurückgenommen werden. 

10. Kündigung

10.1 Pflegeaufträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, falls sie nicht spätestens mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt werden. 

10.2 Die Kündigung seitens des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. 

11. Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart. In diesem Fall kann der Auftragnehmer den Auftraggeber aber auch an dem gesetzlichen Gerichtsstand in Anspruch nehmen. 

12. Sonstige Bestimmungen

Der Auftraggeber hat während des bestehenden Vertrages mit dem Auftragnehmer diesem eine eventuelle Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Alle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. 

Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.


 

Diese AGB sind ab sofort gültig bis zum Widerruf oder Änderung.

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